Auf Anfrage nach dem Urheberrecht bei Buchvorstellungen bekam ich folgende Antwort vom BLV - Verlag die im weitesten Sinne Allgemeingültigkeit haben dürfte und sich auch mit meinem Rechtsverständnis deckt.
Die Antwort einschließlich Lob bezieht sich auf diese Buchvorstellung von Max.
Die Buchvorstellung gefällt uns sehr gut und wir sind immer dankbar, wenn das Buchcover mit abgebildet wird. Dass Ihr Autor eine Innenseite abfotografiert hat, ist in diesem Fall auch okay. Hier besteht keine Gefahr, dass jemand die Bilder und den Text weiterverwendet - der Text ist kaum lesbar und die Auflösung der Bilder ist für eine Wiederverwendung zu gering. Probleme gibt es wenn Bilder und Textpassagen einzeln eingescannt und online gestellt werden.
Beste Grüße aus MünchenHeidi Aicher
Assistenz Presse + Information
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Lothstraße 19
D- 80797 München
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