Thema: Zollbestimmungen für Pflanzen aus Brasilien
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[COLOR=black][U][B]Hallo,[/B][/U][/COLOR] [B][COLOR=black][U]ich habe inzwischen Nachricht vom Zoll bekommen,wie ihr schon geschrieben habt ist es nicht so einfach,hier mal die Nachricht[/U][/COLOR].[/B] Sehr geehrter Herr ---------- Deutscher Name: Kaktee Wissenschaftliche Bezeichnung: ECHINOPSIS SPP. Erscheinungsformen: lebend, Kakteensamen, Rainsticks, Kosmetika Geschützt nach: Anh. B EG-ArtenschutzVO Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel Genehmigungen des Herkunftslandes. Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare rechtmäßig erworben hat. ----- Bundesamt für Naturschutz Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen Leitung: Dr. Irina Sprotte Stellv.: Dagmar Hupperich Anschrift: Konstantinstr. 110 D 53179 Bonn Telefon: 0228 / 8491 - 1311 (Sekretariat) Fax: 0228 / 8491 - 1319 e-Mail: [EMAIL="citesma@bfn.de"][COLOR=#0000ff]citesma@bfn.de[/COLOR][/EMAIL] Internet: [URL="http://www.bfn.de/index.html"][COLOR=#0000ff]http://www.bfn.de/index.html[/COLOR][/URL] [U][B]damit wird sich die Sache für mich erledigt haben[/B][/U], Gruß Olf
[QUOTE=adc;61897] Zwar dürftest du Samen von Pflanzen von WA II Pflanzen nach Deutschland einführen jedoch nicht aus Brasilien ausführen. Unabhängig vom Washingtoner Artenschutzabkommen haben die Brasilian festgelegt, dass kein Pflanzliches Material ohne Genehmigung ausgeführt werden darf.[/QUOTE] Sowas in der Art gilt ja auch für Mexiko.
Hallo, in einem Gespräch vor einigen Tagen sagte man mir, als das Thema auf Samen aus Brasilien fiel, dass aufgrund nationaler Gesetze die Ausfuhr von jeglichem Pflanzenmaterial aus Brasilien verboten ist. Zwar dürftest du Samen von Pflanzen von WA II Pflanzen nach Deutschland einführen jedoch nicht aus Brasilien ausführen. Unabhängig vom Washingtoner Artenschutzabkommen haben die Brasilian festgelegt, dass kein Pflanzliches Material ohne Genehmigung ausgeführt werden darf. Gruß Andreas
[quote=Hardy_whv;61766]Es gibt eine Hotline des Zoll (ich glaube in Frankfurt), die sehr kompetent sein soll. Habe jetzt leider keine Zeit, nach der Telefonnummer zu googlen, aber ein Anruf dort könnte helfen. Gruß, Hardy [/quote] Danke Hardy,werde es dort mal versuchen Gruß Olf
Es gibt eine Hotline des Zoll (ich glaube in Frankfurt), die sehr kompetent sein soll. Habe jetzt leider keine Zeit, nach der Telefonnummer zu googlen, aber ein Anruf dort könnte helfen. Gruß, Hardy
Werde ich machen ,mein Sohn fliegt ab 17 Januar. Olf
Achso, Samen hatte ich überlesen Soweit ich informiert bin (Bitte aber nochmal überprüfen, ganz sicher bin ich mir nicht!) darf man Samen von WA II Pflanzen mit Herkunftsnachweis einführen. Viel Glück bei der Sache! Per aspera ad astra Berichte mal, wies gelaufen ist.
Hallo Julian, da hast du Recht.Das wäre mir doch zuviel Aufwand.Habe gedacht es geht vielleicht einfacher.Danke Gruß Olf
Hallo Bokav, also wie das mit dem Export aus Brasilien läuft weiss ich nicht. Vermutlich wirst du eine Ausfuhrgenehmigung brauchen, die teilweise schwer zu erhalten sein wird. Für den Import in ein EU-Land brauchst du für Pflanzen CITES-Papiere, ein Phyto-Certificate (Pflanzengesundheitszeugnis), sowie eventuell eine Sondergenehmigung für den Import. Alle Kakteenarten fallen unter das WA II (Waschingtoner Artenschutzabkommen) einige auch unter WA I. Da wirds dann schon recht kompliziert. Alles in allem dürfte sich der extrem hohe, bürokratische und finanzielle, Aufwand kaum lohnen. Gruß, Julian
Zollbestimmungen für Pflanzen aus Brasilien Hallo, wer kann mir eventuell etwas über die Zollbestimmungen, für aus Brasilien einzuführende Kakteen schreiben.Habe vor mir Samen oder einzelne Kakteen mitbringen zulassen. Bockav
Zollbestimmungen für Pflanzen aus Brasilien
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