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Thema: Zollbestimmungen für Pflanzen aus Brasilien

  1. #1
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Bockav
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    Standard Zollbestimmungen für Pflanzen aus Brasilien

    Hallo,

    wer kann mir eventuell etwas über die Zollbestimmungen, für aus Brasilien einzuführende Kakteen schreiben.Habe vor mir Samen oder einzelne Kakteen mitbringen zulassen.

    Bockav
    LG

    "Wer früh aufsteht, sammelt doppelt soviel Glück!"

  2. #2
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Lupus
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    Pfeil

    Hallo Bokav,

    also wie das mit dem Export aus Brasilien läuft weiss ich nicht. Vermutlich wirst du eine Ausfuhrgenehmigung brauchen, die teilweise schwer zu erhalten sein wird.
    Für den Import in ein EU-Land brauchst du für Pflanzen CITES-Papiere, ein Phyto-Certificate (Pflanzengesundheitszeugnis), sowie eventuell eine Sondergenehmigung für den Import.
    Alle Kakteenarten fallen unter das WA II (Waschingtoner Artenschutzabkommen) einige auch unter WA I. Da wirds dann schon recht kompliziert.
    Alles in allem dürfte sich der extrem hohe, bürokratische und finanzielle, Aufwand kaum lohnen.

    Gruß,
    Julian
    Docendo discimus.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Bockav
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    Standard

    Hallo Julian,
    da hast du Recht.Das wäre mir doch zuviel Aufwand.Habe gedacht es geht vielleicht einfacher.Danke

    Gruß Olf
    LG

    "Wer früh aufsteht, sammelt doppelt soviel Glück!"

  4. #4
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Lupus
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    Achso, Samen hatte ich überlesen

    Soweit ich informiert bin (Bitte aber nochmal überprüfen, ganz sicher bin ich mir nicht!) darf man Samen von WA II Pflanzen mit Herkunftsnachweis einführen.

    Viel Glück bei der Sache! Per aspera ad astra

    Berichte mal, wies gelaufen ist.
    Docendo discimus.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Bockav
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    Werde ich machen ,mein Sohn fliegt ab 17 Januar.

    Olf
    LG

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  6. #6
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Hardy_whv
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    Es gibt eine Hotline des Zoll (ich glaube in Frankfurt), die sehr kompetent sein soll. Habe jetzt leider keine Zeit, nach der Telefonnummer zu googlen, aber ein Anruf dort könnte helfen.

    Gruß,

    Hardy

  7. #7
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Bockav
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    [quote=Hardy_whv;61766]Es gibt eine Hotline des Zoll (ich glaube in Frankfurt), die sehr kompetent sein soll. Habe jetzt leider keine Zeit, nach der Telefonnummer zu googlen, aber ein Anruf dort könnte helfen.

    Gruß,

    Hardy [/quote]

    Danke Hardy,werde es dort mal versuchen

    Gruß Olf
    LG

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  8. #8
    Administrator ***** Avatar von adc
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    Hallo,

    in einem Gespräch vor einigen Tagen sagte man mir, als das Thema auf Samen aus Brasilien fiel, dass aufgrund nationaler Gesetze die Ausfuhr von jeglichem Pflanzenmaterial aus Brasilien verboten ist. Zwar dürftest du Samen von Pflanzen von WA II Pflanzen nach Deutschland einführen jedoch nicht aus Brasilien ausführen.
    Unabhängig vom Washingtoner Artenschutzabkommen haben die Brasilian festgelegt, dass kein Pflanzliches Material ohne Genehmigung ausgeführt werden darf.

    Gruß Andreas

  9. #9
    Moderator ***** Avatar von Michael Wolf
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    [QUOTE=adc;61897]
    Zwar dürftest du Samen von Pflanzen von WA II Pflanzen nach Deutschland einführen jedoch nicht aus Brasilien ausführen.
    Unabhängig vom Washingtoner Artenschutzabkommen haben die Brasilian festgelegt, dass kein Pflanzliches Material ohne Genehmigung ausgeführt werden darf.[/QUOTE]

    Sowas in der Art gilt ja auch für Mexiko.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von Bockav
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    [COLOR=black][U][B]Hallo,[/B][/U][/COLOR]
    [B][COLOR=black][U]ich habe inzwischen Nachricht vom Zoll bekommen,wie ihr schon geschrieben habt ist es nicht so einfach,hier mal die Nachricht[/U][/COLOR].[/B]

    Sehr geehrter Herr
    ----------

    Deutscher Name:
    Kaktee

    Wissenschaftliche Bezeichnung:
    ECHINOPSIS SPP.

    Erscheinungsformen:
    lebend, Kakteensamen, Rainsticks, Kosmetika

    Geschützt nach:
    Anh. B EG-ArtenschutzVO

    Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind.
    Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige
    Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates.
    Die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel Genehmigungen des
    Herkunftslandes.
    Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen.
    Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare
    rechtmäßig erworben hat.

    -----

    Bundesamt für Naturschutz

    Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen
    Leitung:
    Dr. Irina Sprotte
    Stellv.:
    Dagmar Hupperich


    Anschrift:
    Konstantinstr. 110

    D 53179 Bonn
    Telefon:
    0228 / 8491 - 1311 (Sekretariat)
    Fax:
    0228 / 8491 - 1319
    e-Mail:
    [EMAIL="citesma@bfn.de"][COLOR=#0000ff]citesma@bfn.de[/COLOR][/EMAIL]
    Internet:
    [URL="http://www.bfn.de/index.html"][COLOR=#0000ff]http://www.bfn.de/index.html[/COLOR][/URL]

    [U][B]damit wird sich die Sache für mich erledigt haben[/B][/U],

    Gruß Olf
    LG

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