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Thema: Starke Schäden durch Milbenspray

  1. #31
    Moderator ***** Avatar von elkawe
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    Nöö und werd ich auch nicht.

    Wenn die Abgabe nur mit Sachkundenachweis erfolgen darf, geh ich davon aus, dass Adressen, an denen diese Sachen geliefert werden auch gespeichert werden. Dies ergibt sich schon aus den Bestimmungen.

    Auch wenn ich in bestimmten Geschäften diese Sachen kaufen kann und ich dort bekannt bin, macht man auch bei mir keine Ausnahme, nur weil man mich kennt.
    Ich habe den Nachweis nicht.
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    Eine Reise durchs Kakteenjahr

  2. #32
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    Wie auch immer, kennst Du denn nen Experten im Pflanzenschutzrecht?

    Das Verbot für Haus- und Kleingarten für die 100 ml Packung kann aber fast nur an der Beschaffenheit der 100 ml Flasche liegen. Diese hat keine Tropfenöffnung (beim Abtropfen ist dann wohl die Gefährdung für den Privatanwender akzeptable als beim Ausgießen wie aus der 100 ml Flasche). Und 100 ml müsste unter dem Grenzwert für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich sein.
    Haben mal die Zulassung von Bi 58 durchgesehen, dort außerhalb Pflanzenschutzgesetz und relevanter EU Verordnung keine weitere Erkenntnis gefunden.

  3. #33
    Moderator ***** Avatar von elkawe
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    Nein, ich kenne niemanden in dieser Richtung.

    Vermutlich wird es aber an der Packungsgröße liegen. Die Inhaltsstoffe an sich ändern sich ja nicht.
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  4. #34
    Erfahrener Benutzer **** Avatar von Losthighway
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    Kaufen wird man es trotzdem können, siehe Ebay. Da werden auch 1L Flaschen mit dem gleichen Wirkstoff massenweise verkauft , ich glaub nicht, dass Gärtnereien ihren Kram bei Ebay besorgen.
    Cousin 2. Grades von Hans Werner Fittkau unter anderem Mammillaria fittkaui

  5. #35
    Moderator ***** Avatar von elkawe
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    Zitat Zitat von Losthighway Beitrag anzeigen
    Kaufen wird man es trotzdem können, siehe Ebay.
    35km weiter von mir, könnte ich sogar eine AK47 bestellen.

    Auch bei den Angeboten bei Ebay, du meinst sicherlich den Artikel Perfekthion, wird ausnahmslos darauf hingewiesen:

    Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

    Es gibt zahlreiche Land- und Forstwirte im Nebenerwerb in Deutschland. Warum sollten die mit entsprechendem Nachweis nicht dort kaufen?

    Ach was solls, schliesslich sind wir hier fast alle alt genug, um zu wissen, was wir tun.
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  6. #36
    Dornenfreunde
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    Zitat Zitat von elkawe Beitrag anzeigen

    Vermutlich wird es aber an der Packungsgröße liegen. Die Inhaltsstoffe an sich ändern sich ja nicht.
    ... haben wir ja oben auch so angemerkt, aber vielmehr an der Öffnung der Flasche.

    Aber, es wird wohl kaum eine Kontrollbehörde bei Dir zu Hause anklopfen und Deine Mittelchen prüfen. Und, der Verkäufer tut offiziell seine Pflicht im Internet und weist auf die Nichtzulässigkeit der verpackungsbezogenen Abgabeform hin. Dem Privatmenschen traut man also gerade noch zu, anhand der abgezählten Tropfen das Mischverhältnis hinzubekommen, nicht aber mittels Messbecher und Abgießen. Gewissermaßen kommt das den EU-Chemikaliensicherheitsbestrebungen weitestgehend nach, auch wenn sich manchmal die Sinnhaftigkeit verschließt.

    Einer von uns beiden hat schließlich beruflich mit dem Thema, aber nicht direkt bei Pflanzenschutzprodukten zu tun.

  7. #37
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von stachelmaus
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    bestellt man größere Gebinde wird der Sachkundenachweis verlangt... ist im Prinzip auch ok, oder? ist schließlich nicht wirklich 'gesund' was da drin ist

    LG Heike

    (den Sachkundenachweis erhält man mit einer entsprechenden Berufsausbildung oder mit Belegung eines Kurses)

  8. #38
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    Hä? Wie soll das dann in der Realität aussehen?
    Man schleppt immer zum Einkauf den Facharbeiterbrief, oder was auch immer Landwirte bekommen, mit?
    Und was machen Nebenerwerbslandwirte ohne Ausbildung?
    Die schleppen dann ihren Einkommenssteuerbescheid mit oder was?
    Was ist mit den Studenten aus den naturwissenschaftlichen Fächern? Die haben dann nicht soviel Qualifikation wie ein Nebenerwerbslandwirt?


    lg
    Gärtnerei ist die langsamste der darstellenden Künste.

  9. #39
    Moderator ***** Avatar von elkawe
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    Zitat Zitat von Dornenfreunde Beitrag anzeigen
    Einer von uns beiden hat schließlich beruflich mit dem Thema, aber nicht direkt bei Pflanzenschutzprodukten zu tun.
    eigentlich zu spät für mich

    Aber es ist so wie du schreibst. Da mein Nick ja eL Ka We ist, hatte ich zwangsläufig mit Gebindegrößen, Verpackungsklassen usw. beim Gefahrguttransport zu tun. Dies ging von Säure für die Colaproduktion bis hin zu explosiven Stoffen
    Ohne das jetzt auszuweiten, es gibt Verpackungsgrößen und Mengen die problemlos gehändelt werden können. Übersteigt der Inhalt der Verpackung die Menge X nur um 0.5% ist es plötzlich Gefahrgut.
    Genauso ist es beim Bi58. Die Verpackungsgröße ist entscheident.

    Diesen Sachkundenachweis müssen alle Händler haben, die mit entsprechenden Größen handeln. Auch der VK bei Öbi oder Gartenfachmarkt, der dich berät, hat solch einen Nachweis.

    Ein Landwirt, Gärtner oder Forstwirt lernt in seiner Ausbildung den Umgang mit Pflanzenschutzmittel, egal ob er dies dann hauptberuflich oder im Nebenerwerb macht. Der Hinweis auf den Nebenerwerb bezog sich auf die Aussage, dass wohl kaum jemnad bei Ebay Pflanzenschutzmittel in größeren Gebinden kauft.
    Diese Größen gibt es auch nur im entsprechenden Fachhandel.
    Melde ich mich dort an, MUSS ich die Unterlagen vorlegen und ich erhalte den entsprechenden Ausweis.


    Und wer alles bei mir vorbeischaut...
    Der Beitrag kann Rechtschreibfeler enthalten.

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  10. #40
    Erfahrener Benutzer ***** Avatar von stachelmaus
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    Zitat Zitat von Dicksonia Beitrag anzeigen
    Hä? Wie soll das dann in der Realität aussehen?
    Man schleppt immer zum Einkauf den Facharbeiterbrief, oder was auch immer Landwirte bekommen, mit?
    Und was machen Nebenerwerbslandwirte ohne Ausbildung?
    Die schleppen dann ihren Einkommenssteuerbescheid mit oder was?
    Was ist mit den Studenten aus den naturwissenschaftlichen Fächern? Die haben dann nicht soviel Qualifikation wie ein Nebenerwerbslandwirt?


    lg
    genau, man schleppt den Zettel mit dem Sachkundenachweis mit. Ist ja nur bei Überschreitung gewisser Mengen.

    Wenn ich Auto fahre schleppe ich auch extra den Führerschein mit. So als Nachweis, daß ich fahren darf.

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