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adrian_
25.06.2003, 10:40
jetzt hab ich mich gestern aber tödlich aufgeregt

ich hatte vor kurzem probleme mit der polizei weil die ein packet eingesehen haben , das für mich bestimmt war und in dem sich ein t. pachanoi ein l. williamsii und noch ein lopho befanden .

die zwei ersteren wurden beschlagnahmt und zur vernichtung freigegeben . den letzteren hab ich wieder zurück erhalten . ist aber auch eine lophophora art . weiss nur noch nicht was für eine . sieht für mich exact gleich aus wie der williamsii [ich habs aufgrund von bildern auch mit anderen lopho arten verglichen] nur ist der arme ein wenig in die höhe geschossen , nehm an das er zuwenig licht hatte da wo er aufbewahrt wurde .

haben die leute da überhaupt eine ahnung was die beschlagnahmen oder gehen die rein nach der deklarierung ?

dann könnte man ab jetzt auf koks mehl draufschreiben und das per briefpost vershicken ... grummel .

naja - wenigstens hab ich einen kaktus zurückerhalten . der darf sich jetzt wieder in der sonne wohl fühlen

grüss euch
adi_

Marc
25.06.2003, 10:54
Wo wohnst Du denn? Soweit ich weiß, ist in Deutschland der Besitz von Kakteen höchstens aus Artenschutzgründen nicht zulässig....

adrian_
01.07.2003, 10:01
Schweiz :)

Marc
01.07.2003, 11:51
Achso! ;o) Naja, manche Sachen sind da wohl anders geregelt? Ich hab jedenfalls von nem anderen merkwürdigen Ding gehört: als Angler sollte man kein Filetiermesser in der Schweiz mitführen, das hat ne zu lange Klinge, weshalb es zu Problemen kommen kann. Hmm.

Michael Wolf
01.07.2003, 20:27
Die Schweiz ist schon ein komisches Land.
scnr :lol:

michael

adrian_
03.07.2003, 13:16
hahaha

wem sagst du das :) !

Matthe
11.07.2003, 14:54
aber in der schweiz gibt es gute sprengstoffgesetze :D

Marc
12.07.2003, 10:39
Kewl, wenn ich das näxte mal das Substrat sprengen muss, fahr ich in die Schweiz ;o)

Matthe
12.07.2003, 11:30
sprengsubstrat :jo:

Tommy
01.05.2006, 19:18
Geschichte
Es trat für die ersten Mitgliedsländer am 1. Juli 1975 in Kraft. Das erste Land aus der EG, das das Abkommen ratifizierte, war 1976 die Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen gilt inzwischen für 164 Staaten. Für die Europäische Gemeinschaft bestehen wegen des Binnenmarktes verschärfte Richtlinien zur Durchsetzung des Abkommens.

Das internationale Abkommen regelt den Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen sowie den aus ihnen produzierten Erzeugnissen. Dem Abkommen sind drei Listen der vom Aussterben bedrohten oder gefährdeten Arten beigelegt.


Regelungsgehalt
Das Übereinkommen verbietet unter anderem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten. Die Ein- und Ausfuhr wird unter eine scharfe Kontrolle gestellt. Auch der Handel mit präparierten ("ausgestopften") Tieren wird untersagt. Das Übereinkommen gilt ebenso für Produkte geschützter Tiere wie Elfenbein, Kaviar, Schildpatt...


Sicherstellungen
Die Sicherstellungen erfolgen in der Regel durch den Zoll (in Deutschland durch die Bundeszollverwaltung). Hauptbeschlagnahmegut sind bei Pflanzen Kakteen und Orchideen, bei Tieren Schnecken, Muscheln, Reptilien und Korallen.


Vollzug
Der Vollzug des Abkommens erfolgt in Deutschland in der Regel durch das Bundesamt für Naturschutz, in Österreich durch das Umweltministerium (genaue Bezeichnung derzeit Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und in der Schweiz durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).


da ich heuer einen Urluab in Lanzarote mache wird mich dieses Gesetzt sehr hart treffen. Dort gibts einen Garten mit über 1000 Arten.
Mir sicherheit kann man dort einige Stücke an diversen Verkaufsständen erwerben :cry:

AstrophytumX
01.05.2006, 19:50
Also soviel ich weiß sind Lophophoren und Trichocereen doch in der Schweiz verboten.Ich weiß aber von vielen Leuten das sie schon irre strafen hier in Deutschland aufgebrummt bekommen haben weil sie Lophophora Samen verkauft haben bzw Pflanzen.
Das kann ganz schwer ins Auge gehn.
Vorsicht ist besser als Nachsicht!

AstrophytumX
01.05.2006, 19:56
netter Beitrag Tommy,
hatte vor kurzem mit einen Kakteenfreund auch mitglied in der DKG
über den verkauf von CITES geschützten Pflanzen gesprochen.
Künstlich vermehrte Pflanzen oder Samen dürfen in D ohne weiteres abgegeben werden.
Zudem verhindert das CITES in Sachen Kakteen schon fast die Arterhaltung.
Umso mehr künstlich verm,ehrt wirrd umso mehr werden die Pflanzen an natürlichen Standorten geschützt.Wird das weitergeben dieser Samen oder Pflanzen verhindert werden sich so die Pflanzen illegal beschafft und umso mehr wird wieder am Standort geplündert.

Marc
02.05.2006, 01:35
Moin!
Also ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber das Abkommen unterscheidet zwischen 4 verschiedenen Anhängen. Verhältnismäßig wenige Kakteen fallen unter die Anhänge, die nicht gehandelt werden dürfen. Allerdings sind alle Kakteen herkunftsnachweispflichtig (da alle Kakteen mindestens im Anahang B WA2 stehen). Na, wer kanns? ;O)
Aber beim Stichwort Binnenmarkt sollte es EU weit eigentlich kaum Probleme geben, oder?

Echinopsis spez.
02.05.2006, 02:08
Aber beim Stichwort Binnenmarkt sollte es EU weit eigentlich kaum Probleme geben, oder?
Davon sollte man zumindest ausgehen können, darauf verlassen würde ich mich allerdings nicht.
Im Zweifelsfall kommt man besser, wenn man sich vorher beim Zoll über die Formalitäten erkundigt.

AstrophytumX
02.05.2006, 02:30
Kakteenversand in EU-Länder ist kein Problem.Sobald es außerhalb EU geht is Risiko und da braucht man Papiere!
Falls mir da trotzdem jemand aufn Fuß tritt bin ich 100% abgesichert.

SAUL
02.05.2006, 10:36
schweiz....schönes land

Echinopsis spez.
02.05.2006, 16:17
Ich denke mal, ganz so einfach ist es mit dem EU-Binnenmarkt nicht.
Wer zum Bsp. per Flugzeug einreist, muss wohl jederzeit mit einer Zollkontrolle rechnen.
In besonderem Maße dürfte das für die französischen Überseedeparteménts gelten,
auch wenn diese, rein rechtlich betrachtet, zum EU-Staatsgebiet gehören.

Bernhard
03.05.2006, 15:10
hmm .. ist die Einführung aus anderen Ländern den echt problematisch ?
Ein Bekannter hat mir aus Kroatien zwei wildwachsende opuntien-Ableger besorgt, die ich erfolgreich bewurzelt und auf meinem Fensterbrett "kultiviert" habe. Den gehts bei mir dann doch schon besser, denn inzwischen wären sie dem dortigen Straßenbau zum Opfer gefallen.

Grüße
Bernhard

Echinopsis spez.
03.05.2006, 19:35
Bei ´ner verwilderten Opuntie aus Südeuropa wird wohl kaum ein Zollbeamter die Stirn runzeln.
Ganz anders sieht es da schon mit Tieren und Pflanzen aus den Ursprungsländern aus,
vor allem, wenn sie obendrein unter´s CITES (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) (http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Artenschutz-%C3%9Cbereinkommen) fallen.

Gruß
Thomas

Marc
03.05.2006, 20:55
Moin!

Bei ´ner verwilderten Opuntie aus Südeuropa wird wohl kaum ein Zollbeamter die Stirn runzeln.
Ganz anders sieht es da schon mit Tieren und Pflanzen aus den Ursprungsländern aus,
vor allem, wenn sie obendrein unter´s CITES (Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen) (http://de.wikipedia.org/wiki/Washingtoner_Artenschutz-%C3%9Cbereinkommen) fallen.

Es stehen alle, aber auch wirklich alle, Kakteen mindestens im Anhang B des WA2. Einige stehen auch im Anhang A (was noch stärkeren Schutz bedeutet). Dabei ist das Herkunftsland egal, die fallen alle darunter. Aber wo kein Kläger, da kein Richter ;O)

Gruß, Marc.

AstrophytumX
04.05.2006, 00:23
Ja Marc,das stimmt.
Allgemein kann man sagen das einem nicht viel passiert wenn man bei seriösen Händlern kauft auf welcher man im Zweifelsfall verweisen kann.

psy-system
04.05.2006, 19:00
Hallo zusammen,

Da ich auch von der Schweiz komme und das Problem selber kenne, kaufe oder bestelle ich nur die Arten in Europa wo ich nicht bekomme oder teuer sind. Die Lophophora`s oder San pedros kaufe ich in der Schweiz, werde mal die Inernetseiten suchen.

Das in der Schweiz existierende Gesetzt finde ich echt scheisse :evil: :-!
Hoffe mal das die Uniformirten Kollegen bei mir keinen Hausbesuch machen.

psy-system
04.05.2006, 19:19
Hier habe ich mal die versprochenenSeiten:
Pflanzen:

www.sukaflorag.ch
Sukaflor AG - Sukkulenten- und Kakteengärtnerei

www.hakaflor.ch/default.html
Hakaflor - Die Hauptseite unserer Homepagehttp

www.kakteen.ch

Samen von Lohpophora kaufe ich manchmal bei

http://www.cannapee.ch/default-de.htm
cannapee Homepage - Versand und Vertieb von Hanf, Hanfprodukten, Tee, ethnobotanischen Kräutern und Samen.

Gruss

Michael Wolf
04.05.2006, 19:48
Samen von Lohpophora kaufe ich manchmal bei
http://www.cannapee.ch/default-de.htm
cannapee Homepage - Versand und Vertieb von Hanf, Hanfprodukten, Tee, ethnobotanischen Kräutern und Samen.

Wobei die alles andere als preiswert sind. 100 Korn L.w. bekommt man in der Regel bei Händlern in D für 8-9 EUR.

psy-system
04.05.2006, 21:52
Da muss ich dir alller dings recht geben, hab jetz einen anderen Verkäufer der billiger ist ca. für 8 Sfr. :wink:

niblet
10.06.2006, 18:23
Ich weiß aber von vielen Leuten das sie schon irre strafen hier in Deutschland aufgebrummt bekommen haben weil sie Lophophora Samen verkauft haben bzw Pflanzen.


aber eigentlich ist es doch legal oder?

oder haben die schon 3kg getrocknete l.w. daheim gehabt?

ich mein, wenn man zuhause nichts auffälliges hat, dann ist man doch eigentlich unschuldig, auch wenn man vorhat sie zu konsumieren, kann man es doch meist so drehen als wäre es nicht so.

Was wollen sie dann machen?
zählt schon alleine der verdacht?

können die einem die ganze zucht kakteen wegnehmen? einfach so, nur weil man sie eben hat????

Echinopsis spez.
10.06.2006, 20:34
Immer diese Druffifragen hier. :-?

Natürlich kann eine Sammlung beschlagnahmt werden,
wenn es genügend Verdachtsmomente gibt,
dass Du sie nicht nur zu Liebhaberzwecken hast.
Da ist dann nix mehr mit drehen!

niblet
10.06.2006, 21:49
Das hat nix mit Druffi zu tun :-?


wenn es genügend Verdachtsmomente gibt,

Aber wenn es keine gibt?

Hört man ja öfters... oder nur wegen 20 l.w. Samen ne HD....
genügend Verdachtsmomente... ts....

Echinopsis spez.
11.06.2006, 11:45
Das hat nix mit Druffi zu tun :-?
Warum dann so ein Satz?

"ich mein, wenn man zuhause nichts auffälliges hat, dann ist man doch eigentlich unschuldig, auch wenn man vorhat sie zu konsumieren, kann man es doch meist so drehen als wäre es nicht so."

niblet
11.06.2006, 12:14
Das war ja nur eine Annahme!
Sie können es einem doch erst Vorwerfen, kurz nachdem er mit Absicht hineinbeißt oder?

Ich mein, hat das wirklich einen sinn:
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=25024&highlight=peyotesamen

Echinopsis spez.
11.06.2006, 12:37
Sie können es einem doch erst Vorwerfen, kurz nachdem er mit Absicht hineinbeißt oder?
Nö, als Anfangsverdacht reicht es z.B. aus, wenn jmd behauptet, Du würdest das Zeug konsumieren und verticken.
Wird dann eine Urin- oder Haarprobe genommen, in der Meskalin nachwiesen wird, ist der Drops gelutscht.

sorcerer
22.06.2006, 11:46
Ich möchte an dieser Stelle mal meine gesammelten Informationen über den gesetzlichen Status von Kakteen, die Meskalin oder andere dem BtmG unterstehenden Substanzen enthalten, hier darlegen.

Zunächst:
Das deutsche BtmG und auch die entsprechenden Gesetze anderer Länder wie Holland und der Schweiz sind nationale Umsetzungen der internationalen Anti-Drogen-Abkommen der UNO. Die UNO legt anhand wissenschaftlicher Kriterien nach bestimmten Verfahren fest, welche Substanzen verboten sind, und von den Unterzeichnerstaaten in den nationalen Gesetzen als verboten aufgeführt werden müssen. Dazu gibt es drei Listen, die sog. Yellow, Red und Green List, in der alle Substanzen aufgeführt sind. Genau diese Substanzen, und keine mehr oder weniger müssen verboten werden, und mehr dürfen nicht verboten werden.
Es handelt sich dabei aber nur um chemische Substanzen in mehr oder weniger isoliertem oder extrahierten Zustand und nicht um lebendige Pflanzen, Tiere, Pilze usw., oder um frisch geerntete oder getrocknete Naturmaterialien. Die einzigen Ausnahmen davon sind Cannabispflanzen, Mohnpflanzen und Kokapflanzen, aus denen ja bekanntermaßen Haschisch, Opium/Herion und Kokain hergestellt wird. Nur diese Pflanzen sind vom deutschen BtmG explizit erfasst und deswegen verboten und es sind auch die einzigen Pflanzen, die überhaupt ins BtmG aufgenommen werden dürfen, weil die deutsche (und holländische und schweizerische) Gesetzgebung an das UNO-Abkommen gebunden ist.
Keine Sorte von Kakteen darf wegen ihres Meskalingehaltes explizit verboten und ins BtmG aufgenommen werden. Weder in Deutschland noch der Schweiz oder woanders.

Weil sich der deutsche Staat jedoch bemüht, jeglichen Konsum von derartigen Pflanzen zu verbieten, wurde eine sehr zweifelhafte Passage ins BtmG aufgenommen, die juristisch extrem fragwürdig und vermutlich eigentlich ungültig ist. Es wurden pauschal alle "Organismen" verboten, die Stoffe enthalten, die im BtmG aufgeführt sind, wenn ein "Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen" ist. Diese Passage findet Anwendung, in dem Polizei und Staatsanwaltschaften glauben, nach eigenem Gutdünken entscheiden zu können, wann dies gegeben ist.

In Internetforen wie der Jurathek wird hierüber nicht wirklich seriös aufgeklärt, weil die Betreiber versuchen, den fragwürdigen Status des Gesetzes zu vertuschen, und aus falscher Moral heraus den Besitz von Meskalinkakteen u.a. als "Drogenbesitz" zu verteufeln.

Meskalinkakteen sind aber keine Betäubungsmittel, weil sie weder im BtmG explizit aufgeführt wurden, noch die UNO sie in ihren Listen als Narcotics oder psychoactive Substances o.ä. aufführt.

Trichocereus
28.06.2006, 11:55
also ich habe nen Bekannten in Peru der hat nen Kakteen Versand er meinte auch immer auf nummer sicher gehen diese Papiere kosten bis von 1-30Pflanzen ca.30Euro und mann ist auf der sicheren Seite mir dem Behörten weil es vom Zoll abgesegnet wird, halt die Cites dürfen auch nicht fehlen! Aber das Problem mit der Schweiz hm dachte das die so lockere Gesetzte hätten naja. Wer weiß!

sorcerer
28.06.2006, 17:24
In der Schweiz sind Peyote und Trichocereus pachanoi ins BtmG aufgenommen worden. Die Schweiz bricht damit das UNO-Abkommen, indem sie die Listen eigenmächtig erweitert, obwohl ein Verbot von Pflanzen abgesehen von Mohn, Cannabis und Koka-Pflanzen von der UNO nicht vorgesehen ist.