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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stecklinge aus dem Ausland?!



Echinofossulocactus
17.07.2010, 13:33
Hallo,

darf man wenn man in den Urlaub fliegt, von wildlebenden Kakteen Ableger nehmen? Und darf man sie dann auch mit in den Flieger nach Hause nehmen?

:kaktus

Gruß,
Echinofossulocactus

RainqueeN
17.07.2010, 13:41
Eigentlich darf man es nicht. Ich habe mir mal aus Malta ein Blatt einer Opuntia mitgenommen. Am Flughafen daheim in Deutschland wurde mir gesagt, es sei verboten, abgenommen hat man es mir aber nicht. Die Pflanze hat überlebt und lebt jetzt in einem Kübel in meinem Garten. Ich denke hier gilt das Prinzip "Lass dich nciht erwischen."
LG

Tetro
17.07.2010, 14:10
Zur grundsätzlichen Frage der (privaten) Einfuhr, sagt der Zoll folgendes:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/e0_schutz_pflanzenwelt/a0_private_einfuhren/index.html

Die Frage ist aber auch: Was sind "wildlebende Kakteen"? Verwilderte Bestände (wie z.B. Opuntia ficus indica) sollten unkritisch sein. Andere Bestände sollte man tunlichst nicht anrühren. Häufig sind die auch durch entsprechende Gesetze geschützt.

Dicksonia
17.07.2010, 14:14
Kommt auch auf´s Land an, aus dem man zurückkommt.
Nimmt man aus Griechenland ne Opuntie mit, ist das was anderes, als wenn man aus Neuseeland nen Baumfarn einführt (wobei auch das legal geht, wenn man weiß wie).
Wichtig ist immer: Wurzelnackt und frei von Schädlingen.


lg

Frank_R
17.07.2010, 14:18
Wie eben schon verlinkt, kommt es drauf an wo man herkommt und ob für privat oder nicht.

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die EG-Verordnung 407/2009 lassen bei der Einfuhr auch Ausnahmen zu. Beispiel Opuntia ficus-indica (http://www.wisia.de/servlets/wisia/GetTaxInfo?knoten_id=11768&check_viewimg=1&lang=deu): "Bezeichnet alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a) Samen, ausgenommen aus mexikanischen Kakteen aus Mexiko, und Pollen, b) In-vitro Sämlings- oder Gewebekulturen in festem oder flüssigem Medium, die in sterilen Behältern befördert werden, c) Schnittblumen von künstlich vermehrte Pflanzen, d) Früchte sowie Teile und Erzeugnisse aus solchen, welche von außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder künstlich vermehrten Pflanzen stammen und e) einzelne Stammglieder (Scheiben) sowie Teile und Erzeugnisse davon aus außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebürgerten oder künstlich vermehrten Exemplaren der Gattung Opuntia, Untergattung Opuntia." (Hervorhebung durch mich)

Einzelne Ohren/Glieder für den privaten Gebrauch darf man also zum Bsp aus Mittelmeerländern sehr wohl auch ohne Gesundheitszeugnis (und sonstige Schwierigkeiten) einführen.