Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heutiger Artikel in der BILD
Anonymous
11.11.2005, 12:06
Über den Ausgang der Ermittlungen und der gerichtlichen Auseinandersetzung darf man gespannt sein.
http://img215.imageshack.us/img215/9426/bild1bi.jpg
Grüße
... und die BILD ist ja für ihre kompetente Berichterstattung weithin bekannt ...
AstrophytumX
11.11.2005, 19:44
Ja,die Bild........
Trotzdem regt soetwas doch zum nachdenken an.
Ich finde,sich einen großen alten lophophora reinzuziehen übersteigt doch jeglichen Wert jeder Droge!!eigentlich völliger Schwachsinn.
DOB Pappen(Trips,Tickets) kann man doch billiger bekommen....
Bald werden hier noch alle lophophora verboten weil es ja potentielle Drogen sind...
In manchen unserer Nachbarländer sind sie ja schon verboten.
Anonymous
12.11.2005, 01:47
ja wenn der zugang zu DOB so einfach wäre, das wär schön...
lophophoren zu konsumieren ist allerdings ordentlich widersinnig, wo es doch trichocereen gibt.
Anonymous
12.11.2005, 11:37
Ja,die Bild........
Trotzdem regt soetwas doch zum nachdenken an....
Bald werden hier noch alle lophophora verboten weil es ja potentielle Drogen sind...
In manchen unserer Nachbarländer sind sie ja schon verboten.
Hallo Astrophytum X,
genau dahin zielte auch mein erster Gedanke.
Deswegen habe ich den Artikel eingescannt und hier zur Disskusion eingestellt.
Sorry wegen der Anonymität.
Gruß
Hartkerius
12.11.2005, 12:50
Hallo,
dieser Fall wurde in den letzten Tagen schon ausführlich in der DKG-Liste diskutiert. Ein paar Bemerkungen und Zitate dazu auch hier:
Lophophroren SIND in Deutschland bereits verboten, wenn auch nur inderekt. Dazu mein Beitrag in der DKG-Liste:
Zitat-Anfang
Liebe Listenmitglieder,
das Vorgehen der Behörden im vorliegenden Fall finde ich alles andere als
naiv. Das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) ist völlig
eindeutig: "Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den
Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen." (BtMG § 1 (1)).
In den genannten Anlagen wird z.B. die Substanz Mescalin als "nicht
verkehrsfähiges Betäubungsmittel" aufgeführt, d.h. der Besitz und vor
allem die Abgabe/Weitergabe =Inverkehrbringung) sind strafbar. Lophophora
oder andere Gattungen sind nirgends explizit genannt, da aber eine Pflanze
oder ein Teil einer Pflanze, welche ein nicht verkehrsfähiges
Betäubungsmittel enthält, als "Stoff" gilt ("Stoff: eine Pflanze, ein
Pflanzenteil oder ein Pflanzenbestandteil in bearbeitetem oder
unbearbeitetem Zustand sowie eine chemische Verbindung und deren Ester,
Ether, Isomere, Molekülverbindungen und Salze - roh oder gereinigt - sowie
deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen;" BtMG § 2), gilt das
Verbot natürlich auch für ein Exemplar von Lophophora williamsii,
vorausgesetzt es lässt sich der Nachweis erbringen, DASS darin Mescalin in
messbarer Menge enthalten ist. Die Beschlagnahmung geschah wohl, um genau
dies festzustellen.
Ferner regelt das BtMG, dass von einer Strafverfolgung durch die
Staatsanwaltschaft abgesehen werden soll, "wenn die Schuld des Täters als
gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in
geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt,
sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt." (BtMG § 31a (1)). Kommt
es aber dennoch zur Strafverfolgung, d.h. zu einem Gerichtsverfahren, soll
das Gericht von einer Bestrafung absehen, "wenn der Täter die
Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut,
herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger
Weise verschafft oder besitzt." (BtMG § 29 (5)). Das bedeutet für den
Kakteenliebhaber: Wer ein paar Lophos besitzt, braucht weder
Strafverfolgung noch Bestrafung zu befürchten, da diese bestenfalls
geeignet sind, einen einzigen Rausch bei sich selbst herbeizuführen. Mir
scheint es keinen vernünftigen Grund zu geben, warum man als Hobbysammler
mehr als drei oder vier Individuen einer Art/Unterart/Varietät kultivieren
muss. Zur Samengewinnung reicht das doch voll und ganz aus. Bei grösseren
Zahlen (im berichteten Fall 500), zumal wenn es sich nicht um gewerbliche
Gartenbaubetriebe handelt, können die Behörden einen ausreichenden
Anfangsverdacht geltend machen, dass die Absicht besteht, das nicht
verkehrsfähige Betäubungsmittel anderen Personen zugänglich zu machen (=
in Verkehr zu bringen, was ja grundsätzlich verboten ist). Es muss aber
von den Behörden bewiesen werden, dass in den Lophos tatsächlich eine für
einen Rausch geeignete Menge Mescalin drin ist. Wenn man nichts (oder nur
Spuren) findet, dann sind die Lophos auch keine Betäubungsmittel.
Mein Rat: Cool bleiben und nicht zu viele Lophos etc. ansammeln.
Im übrigen ist das im Betreff angegebene Thema "Artenschutz" hier nicht
treffend, da es sich bei dieser Sachlage um einen vermuteten Verstoss
gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt und nicht um einen
arteschutzrechtlichen Tatbestand.
Mit herzlichem Gruss
Niko Schröder
On 10 Nov 2005, at 7:34, RothAstrophytum@aol.com wrote:
> Hallo,hier noch einmal zum Thema Artenschutz und deutsche Behörden. In
> der Tageszeitung "Freies Wort"(Thüringen) vom 9.11.05 wird im Lokalteil
> unter der Überschrift "Große Aufregung um kleinen grünen Kaktus"von der
> Beschlagnahme von ca.500 Pflanzen berichtet .Es handelt sich dabei um
> Lophophora williamsii.Natürlich sollen sie dem Hobbyzüchter nach
> eingehender toxikologischer Untersuchung wohlbehalten zurück gegeben
> werden.Vorwurf:Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.Also
> aufgepasst,es sollen auch Mammillarien,Astrophyten und Turbinis usw.
> "merkwürdige"Inhaltsstoffe besitzen.Wie naiv sind eigentlich deutsche
> Behörden. Die Beschlagnahme erfolgte übrigens mit mehreren
> Einsatzfahrzeugen.
>
Zitat-Ende
Dass es doch nicht bestraft wird, wenn man Lophophos in kleinerer Zahl hat, bestätigt das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizintechnik, siehe hier im Forum unter
http://www.kakteenforum.de/viewtopic.php?t=1093&start=45#11394
Die BLÖD-Zeitung ist mal wieder nicht auf dem Stand der Dinge, denn gestern bereits kam folgende Meldung über die DKG-Liste:
Zitat-Anfang
Die Sachen hat sich inzwischen fast in Wohlgefallen aufgelöst. Die 2 haben bis auf 30 Pflanzen alles zurück bekommen. Es wurde auch gesagt, daß mann wenigstens 40 Pflanzen schlucken muß, um eine Wirkung zu erhalten. Da kann man ja wirklich nur noch lachen.
Zitat-Ende
So viel zu diesem Thema. Bitte keine unnötige Panik!
Schöne Grüsse
Niko alias Hartkerius
AstrophytumX
12.11.2005, 16:50
Hi Niko,
Wenn die Lophophora indirekt vorboten ist dann müssten auch ALLE!!
anderen mexikanishcen Kakteen verboten werden.
Mir würde jetzt keine Gattung von dort einfallen die niocht irgendwelche Alkaloide in psychoaktiver Menge enthält.
Ich finde es wie ich schon gesagt habe Schwachsinn Lophophoren zu verbieten.Kein ernster konsument würde sich an Peyote vergreifen weil die Wirkstoffe viel zu gering ist.An jeder Straßenecke kann man doch für ein paar cent LSD,synthetisches Mescalin,Pilze usw bekommen.
Ich finde es richtig darauf aufmerksam zu machen das die lophophoren Alkaloide enthalten damit nicht im nachhinein jemand sagen kann er hätte es nicht gewusst und um somit gegen Unfälle vorzubeugen.
Das Lophophoren verbot ist für mich größter Schwachsinn!!
Ich sehe dort keinen Sinn drin.
+eingroßeskopfschütteln+
Hartkerius
12.11.2005, 18:08
Hallo AstrophytumX,
es ist keineswegs so, dass Lophophoren verboten sind, sondern Mescalin ist verboten. So einfach ist das. Lophophoren sind verboten, wenn sie Mescalin enthalten. Wenn, wie im vorliegenden Fall und in anderen geschehen, zu geringe Konzentrationen festgestellt werden, passiert tatsächlich weiter nichts, kein Ermittlungsverfahren, kein Strafverfahren, keine Vernichtung der Pflanzen.
Das ganze stellt sich mir aber eher anders dar: Die Lophos wurden in allen Fällen, die mir bekannt sind, in eBay angeboten. sBay ist – auch bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei – dafür bekannt, dass dort nicht alles legal ist, was angeboten wird. Würden die gleichen Lophos z.B. in KuaS als Kleinanzeige angeboten werden, würde kein Polizist Interesse verspüren, sich darum zu kümmern. Das Anbieten von Lophos in einem Umfeld wie eBay begründet durchaus einen "Anfangsverdacht". Es wird dann ermittelt um herauszufinden, ob der Anbieter vielleicht doch weniger den Kakteenliebhabern zuzurechenen ist als dass er in die Drogen-Szene zu rechnen ist. Ich finde es in Ordnung, wenn die Behörden die Gesetze in dieser Weise umsetzen. Ich finde aber, dass die Gesetze nicht die besten sind. Wenn Alkohol und Nikotin legal sind, warum sind dann andere, viel weichere Drogen verboten? Aber das wurde hier im Forum schon ausführlich genug diskutiert.
Zu "irgendwelchen Substanzen" in mexikanischen Kakteen: Das Betäubungsmittelgesetz verbietet nicht "irgendwelche Substanzen", sondern bestimmte, von einer grossen Zahl von Experten als problematisch eingestufte Substanzen. Das Gesetz verbietet keine Pflanzengattungen, sondern wirklich nur bestimmte Substanzen. DASS in einer Pflanze eine solche Substanz drin ist, muss die Staatsanwaltschaft nachweisen. Gelingt dies nicht, ist der Fall beendet.
Das war's. Mehr will ich dazu nicht mehr schreiben.
Herzliche Grüsse
Niko
@ Gast
Möchtest Du anonym bleiben damit keiner weiß das Du die Bildzeitung liest ?
AstrophytumX
12.11.2005, 19:57
Nabend Niko,
das ist einer der Gründe warum ich niemals eine lophophora bei ebay anbieten würde.So kann man vielleicht viel Geld machen aber trotzdem ist es mir nicht wert.Ich bin ausschließlich an der botanik der Pflanzen interessiert.
So werde ich meine Peyote weiterhin lieber Freunden oder Bekannten schenken.
Ja das ist mir auch undurchsichtig mit den "irgendwelchen Substanzen"
Mescalin ist ein Phenetylamin und viele verschiedene Phenetylaminverbindungen finden sich in fast allen mexikanischen Kakteen.
Naja,...
Tschüss
Sascha
Anonymous
14.11.2005, 01:31
Wenn die Lophophora indirekt vorboten ist dann müssten auch ALLE!! anderen mexikanishcen Kakteen verboten werden.
Mir würde jetzt keine Gattung von dort einfallen die niocht irgendwelche Alkaloide in psychoaktiver Menge enthält.
es gibt auch zahlreiche psychoaktive substanzen, die nicht illegal sind - da gehört meskalin allerdings nicht dazu.
An jeder Straßenecke kann man doch für ein paar cent LSD,synthetisches Mescalin,Pilze usw bekommen.
ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber viele menschen kommen nicht an LSD, und schon gar nicht an synthetisches meskalin oder gar DOB.
... Ist 9 live eigentlich legal ? ... Die Schäden die es anrichtet rechtfertigten das jedenfalls nicht ... !
Hi,
Leute, ist das hier eigentlich ein Kaktee-Forum oder ein Drogen-Forum?
Der ganze Müll mit dem Meskalin interessiert doch keinen einzigen Kakteenliebahber.
Traurig, dass der BILD-Artikel in der Lage ist, euch zu so einer Energie hier zu animieren
Da geh ich doch lieber wieder in Steffens Kakteenforum, da gehts um Kakteenliebhaberei.
Gruß Gilli
Anonymous
03.01.2006, 21:16
Ja,die Bild........
Trotzdem regt soetwas doch zum nachdenken an.
Ich finde,sich einen großen alten lophophora reinzuziehen übersteigt doch jeglichen Wert jeder Droge!!eigentlich völliger Schwachsinn.
DOB Pappen(Trips,Tickets) kann man doch billiger bekommen....
Bald werden hier noch alle lophophora verboten weil es ja potentielle Drogen sind...
In manchen unserer Nachbarländer sind sie ja schon verboten.
Nun, zu den Pappen kann ich nur sagen, das dies sicher die richtige Alternative für irgendwelche Leute ist, die psychedelische Drogen mit Spaß und Party verbinden. Dem geneigten Psychonauten, der ernsthaft an diese Sache herangeht erscheint das nicht immer als eine gute Alternative.
Immerhinn macht in Schamanistischen Kulturen die Beziehung zur Pflanze, ihre Aufzucht und Pflege, einen wichtigen Teil der letztendlichen Erfahrung aus, unter solchen Bedingungen ist Drogenmißbrauch fast unmöglich.
Was das Verbot angeht, warum regt man sich über die Menschen auf, die etwas erfahren, was seit Jahrhunderten erfahren wurde, von so vielen Kulturen, die in bestimmten Teilen so viel besser waren als wir, statt über die welche versuchen das vollkommen natürliche Verlangen nach Spiritualität (erlebter, erfahrener Spiritualität) zu verbieten...
Das schlimme ist, das bei all dem gewetter, das ich hier in anderen Themen gelesen habe, wohl kaum wirkliches wissen über die psychedelische Kultur heutzutage vorhanden ist. Vermutlich verbindet man die Frage nach dem Meskalingehalt eines Kaktus hier tatsächlich mit irgendeinem Druffi, der mal auf Meskalin Feiern will, das das nciht immer so ist dürfte slbstverständlich sein.
Ich kann nur Aldous Huxley "Die Pforten der Wahrnehmung" empfehlen, wenn man die Leute die Meskalin nehmen wollen dann weiter pauschal als Drogenfreaks abspeist, ist das für mich in Ordnung, aber nciht ohen jedes Hintergrundwissen...
Gruß
(nicht böse sein, wenn der Beitrag etwas verärgert klingt, bin ich nicht, wollte nur versuchen evtl. manches ein bsichen verständlich zu machen)
Anonymous
03.03.2006, 15:43
[quote=AstrophytumX]Ja,die Bild........
Ich kann nur Aldous Huxley "Die Pforten der Wahrnehmung" empfehlen, wenn man die Leute die Meskalin nehmen wollen dann weiter pauschal als Drogenfreaks abspeist, ist das für mich in Ordnung, aber nciht ohen jedes Hintergrundwissen...
Das englische Original "The Doors of Perception" kann man übrigens hier nachlesen:
http://www.druglibrary.org/schaffer/lsd/doors.htm
wie bitte dob? sicher nicht zu vergleichen mit einem ersatz von meskalin und ist auch gar nicht zu vergleichen...
DOB => 2,5,-dimethoxy-4-brom-amphetamin
hat mit meskalin doch nichts zu tun....
wie bitte dob? sicher nicht zu vergleichen mit einem ersatz von meskalin und ist auch gar nicht zu vergleichen...
DOB => 2,5,-dimethoxy-4-brom-amphetamin
hat mit meskalin doch nichts zu tun....
es sind beides phenethylamine und 5HT2A-agonisten.
SanPedroSchamane
07.07.2009, 10:49
Weil es mich nervt, dass immer wieder Leute glauben, dass Peyotes oder San Pedros illegal wären, nur weil sie Meskalin enthalten, hier die Aufklärung:
Peyotes und San Pedros sind in Deutschland LEGAL, d.h. man darf sie kaufen, verkaufen, besitzen und züchten usw.!
Warum?
Das BtmG enthält einen Anhang, indem alle verbotenen "Stoffe" aufgelistet sind. Peyotes und San Pedros, d.h. Lophophoras, Trichocereen sind nicht erwähnt, lediglich Meskalin ist als chemische Substanz erwähnt.
Die Erwähnung der chemischen Substanz bezieht sich aber lediglich auf das Vorliegen in irgendeiner chemischen Form, d.h. z.B. als Pulver, Tablette oder Lösung.
Es existiert jedoch die sogenannte Missbrauchspassage, die erklärt, dass "Organismen", die im BtmG erwähnte Stoffe enthalten, dann verboten sind, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Peyotes und San Pedros sind also dann verboten, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Es stellt sich die Frage, wann also dieser vorgesehene Missbrauch zu Rauschzwecken vorliegt?!
Als erstes gilt hier, wie es für Deutschland nunmal typisch ist, dass ein Organismus einfach als Betäubungsmittel "gilt", z.B. weil dies mal in einem Gerichtsurteil festgestellt wurde, oder weil kein etablierter anderer Verwendungszweck außer dem Rauschzweck erkennbar ist.
Hier muss man feststellen, dass Kakteen einschließlich San Pedros und Peyotes als etablierte Zierpflanzen gelten, und daher i.d.R. kein vorgesehener Missbrauch zu Rauschzwecken vorliegt. Dies gilt auch z.B. für Kiffer, die gleichzeitig Kakteensammler sind.
Im Gegensatz zu Kakteen, die zunächst generell als Zierpflanzen gelten, gelten psilocybinhaltige Pilze per se als Rauschmittel, weil es für die Pilze keinen anderen etablierten Verwendungszweck gibt.
Abgesehen davon, als was ein bestimmter "Organismus" (so genannt im BtmG) gilt (als Zierpflanze oder als Rauschmittel), kommt es auf die Frage des Zustands des Objektes sowie seine konkrete Vermarktung an. Bei Kakteen kann dann ein vorgesehener Missbrauch zu Rauschzwecken vorliegen, wenn sie entweder in einen leicht(er) konsumierbaren Zustand umgewandelt wurden, oder wenn sie zum expliziten Zwecke der Berauschung vermarktet werden, z.B. wenn sie als Rauschkakteen im Angebot eines Shops zu finden sind. Dadurch macht sich der Besitzer und Verkäufer im Sinne des BtmG strafbar, weil sie die Zierpflanzen erst dann in ein Betäubungsmittel im rechtlichen Sinne verwandeln. An sich sind Kakteen keine Betäubungsmittel, solange sie nicht namentlich im BtmG erwähnt werden!!!
Auch das Abschneiden von San Pedros zu Propfungszwecken o.ä. ist legal, die angebliche Unterstellbarkeit, dass dies dann zu Rauschzwecken geschehen könne, ist ein Mythos, der nur Angst machen soll.
http://smilie-land.de/t/a-d/boese/boese0026.gif
Zusatz:
Bedauerlicherweise stammt dieser Thread noch aus dem alten Forum. Bei der Übernahme ins neue Forum wurden Beiträge, wie man unschwer erkennen kann, auch mal dem falschen User "untergejubelt", so das der Eindruck entsteht, dieser verbreite dann diesen Schwachsinn.
@SanPedroSchamane:
Denkst du echt, diesen Kwark interessiert jemand?
Hallo Steffen,
da hast du ja mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen.
Es grüßt Josef
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